Das liebe Geld oder: vom Finanz- und Lastenausgleich im Kanton Bern

Sie denken jetzt vielleicht: Welch trockenes Thema! So trocken ist es aber gar nicht, denn der Finanz- und Lastenausgleich hat hauptsächlich mit Gerechtigkeit und gleichzeitig viel mit vernünftigem Umgang mit Geld zu tun. Der kantonale Finanz- und Lastenausgleich ist für die Gemeindepolitik unzweifelhaft von Bedeutung. Wann wird eine Gemeinde mehr oder weniger „zur Kasse gebeten“ und unter welchen Umständen erhält eine Gemeinde Beiträge aus dem Finanz- und Lastenausgleich

Der kantonale Finanz- und Lastenausgleich ist für die Gemeindepolitik unzweifelhaft von Bedeutung. Wann wird eine Gemeinde mehr oder weniger „zur Kasse gebeten“ und unter welchen Umständen erhält eine Gemeinde Beiträge aus dem Finanz- und Lastenausgleich? Diese Fragen sind zentral - so zentral, dass sie auch immer wieder der politischen Diskussion unterzogen werden müssen. Sehen wir uns zunächst die Ziele des Finanz- und Lastenausgleichs an

Zusammen mit anderen staatlichen Massnahmen soll der Finanz- und Lastenausgleich ein möglichst ausgeglichenes Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmenmöglichkeiten schaffen. Das Schlüsselwort ist hier „Möglichkeiten“. Die Gemeinden im Kanton Bern haben nicht alle die gleichen Voraussetzungen, um ihren Finanzhaushalt zu gestalten. Die örtliche Lage einer Gemeinde bestimmt in grossem Mass, welche Einnahmenmöglichkeiten sie hat und welchen finanziellen Belastungen sie ausgesetzt ist. Hier können grosse Unterschiede zwischen Steuerkraft und Steuerbelastung entstehen.

Um nun dieses Ziel erreichen zu können, muss der Finanzausgleich auch ein paar Voraussetzungen erfüllen.

  • Erstens muss der Finanzausgleich gerecht sein.

  • Die Massnahmen des Finanzausgleichs sollen genügend wirksam sein

  • Das Konzept des Finanzausgleichs muss auf lange Sicht ausgerichtet, jedoch auch anpassungsfähig sein

  • Der Finanzausgleich soll zweckmässig sein

Zur Gerechtigkeit Kaum jemand wird gegen Gerechtigkeit sein. Nun will aber Gerechtigkeit immer auch genau beschrieben sein. Was dem einen gerecht erscheint, ist dem anderen nicht immer billig! Um die Voraussetzung der Gerechtigkeit zu erfüllen, muss die Leistungsfähigkeit der Gemeinden richtig eingestuft werden. Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen tatsächlicher Leistung und Leistungsfähigkeit. Eine leistungsfähige Gemeinde kann und darf sich nicht einfach „drücken“.

Zur genügenden Wirkung Laut unserer Kantonsverfassung soll die Steuerkraft der Gemeinden mit Hilfe des Finanzausgleichs ausgeglichen und ausgewogene Verhältnisse angestrebt werden. Ausgewogen bedeutet hier klar nicht „gleiche Verhältnisse“. Eine gewisse Konkurrenz unter den Gemeinden bleibt bestehen: Wie jede Bürgerin und jeder Bürger Verantwortung trägt, tut das auch jede Gemeinde: Sie soll sich um günstige Rahmenbedingungen und Standortvorteile bemühen und ihre Attraktivität nach Kräften verbessern.

Langfristige Ausrichtung und Anpassungsfähigkeit Der Finanz- und Lastenausgleich ist über ein Gesetz zu Stande gekommen. Das war ein langer Prozess. Die Herausforderung liegt darin, dass das Prinzip auf lange Sicht gerecht bleiben muss, und zwar während sich wirtschaftliche Verhältnisse stetig ändern – dafür dann eben die Anpassungsfähigkeit.

Zweckmässigkeit Die Zweckmässigkeit bedingt einen minimalen Verwaltungsaufwand – auch das leuchtet ein.

Auswirkungen Laut einer unabhängigen Auswertung hat das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG 2000) seit 2002 seine Hauptziele weitgehend erreicht. Die Unterschiede zwischen finanzschwachen und –starken Gemeinden wurden gemildert, die Steuerbelastung ist im gewichteten Durchschnitt leicht gesunken, und dünn besiedelte, ländliche Gebiete sowie die Zentrumsstädte sind etwas entlastet. Ausserdem sind die Aufgaben von Kanton und Gemeinden entflochten.

Jedoch: Das FILAG hat eigentlich den finanziellen Spielraum der Gemeinden zuerst erhöht. Steigende Belastungen (unter anderem aus den Lastenverteilern) haben diesen Spielraum wieder eingeengt. Auch die Entlastungen von benachteiligten Gemeinden haben sich bereits wieder etwas vermindert. Kostentreibende Anreize konnten gegenüber dem FILAG aus dem Jahr 1991 vermindert werden. Kostensparende Anreize hingegen sind in wichtigen Bereichen noch gering. Alles in allem ergibt sich eine positive Bilanz; einiges ist immer noch verbesserungsfähig.

Finanz- und Lastenausgleich in der Zukunft Der Regierungsrat hat am 31. Mai 2006 das Projekt FILAG 2012 beschlossen. Wir sehen also, dass die Bestrebungen nach den bestmöglichen Lösungen weiter gehen. Das ist gut so. Als Bürgerinnen und Bürger haben wir ein grosses Interesse daran. Finanzen gelten, wir haben es eingangs erwähnt, als „trockenes“ Thema. Bei allem, was eine Gemeinde unternimmt, kommen wir aber um die finanziellen Erwägungen nicht herum - ganz egal, ob gerade Hochstimmung oder Finanzkrise herrscht. Deshalb wird sich die FDP Grauholz in der kommenden Zeit wieder zum lieben und leidigen Geld äussern. Fest steht: die öffentliche Hand muss die vorhandenen Finanzen zu Gunsten der Bevölkerung sinnvoll investieren. So wenig wie eine Familie darf sie einfach mehr Geld ausgeben als sie hat.

FDP Grauholz, der Vorstand