Der Grosse Rat befasste sich in der Wintersession mit sehr vielen Themen. Das Zeitbudget sah denn auch bereits von Anfang an vor, die Session um 2 Tage zu verlängern (als hätte man vor Weihnachten nicht ohnehin schon eine volle Agenda), was dann auch geschah. Nachstehend sei eine Auswahl von Geschäften kurz dargestellt.
Bericht über die Möglichkeiten der Medienförderung
Der Kanton Bern will die Medien mit einer indirekten Förderung stärken. Dazu hat der Grosse Rat (auch die FDP-Fraktion) im Rahmen einer Diskussion über einen entsprechenden Bericht der Regierung grundsätzlich Bereitschaft signalisiert. Prüfen soll die Regierung unter anderem eine finanzielle Unterstützung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dadurch soll die Regionalberichterstattung jener Zeitungs-, Radio-, TV- und Online-Redaktionen im Kanton Bern gestärkt werden, die sich bei ihrer Berichterstattung auf das Angebot von Keystone-SDA abstützen. Grundsätzlich beauftragte das Parlament die Regierung, Massnahmen zu prüfen, die der «grossen Bedeutung eines unabhängigen, vielfältigen Qualitätsjournalismus für das Funktionieren des demokratischen Staates Rechnung tragen». Ins Auge fassen soll die Regierung spezifische Fördermassnahmen zugunsten der Printmedien im französischsprachigen Kantonsteil. Nichts wissen wollte die Mehrheit des Parlaments hingegen vom Aufbau einer staatlich alimentierten Stiftung zur Medienförderung sowie zu einer Mitfinanzierung von Medienausbildungsangeboten. Entsprechende Anträge von der SP wurden deutlich abgelehnt. Prüfen darf die Regierung aber, wie die Schulung der Medienkompetenz von Jugendlichen gefördert werden kann.
Mit der Genehmigung des Berichtes ist allerdings noch nichts entschieden. Nötig ist eine Änderung des kantonalen Informationsgesetzes, um die rechtliche Basis für die Fördermassnahmen zu schaffen.
Bericht betr. Strategie Digitale Verwaltung des Kantons Bern
Mit der Strategie will der Regierungsrat die E-Government-Aktivitäten der gesamten Kantonsverwaltung koordinieren und gezielt vorantreiben. Dies in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Auf der Grundlage dieser Strategie werden die Schwerpunkte der Digitalisierungsprojekte für die kommenden Jahre aus gesamtkantonaler Sicht initiiert, koordiniert und festgelegt. Neu ist die Staatskanzlei für die gesamtstaatliche Steuerung der digitalen Transformation verantwortlich. Sie wird dabei unterstützt durch das kantonale Amt für Informatik und die Direktionen. Dafür richtet die Staatskanzlei eine Geschäftsstelle Digitale Verwaltung im Umfang von eineinhalb Vollzeitstellen ein. Neu wird eine Delegation des Regierungsrats geschaffen, die sich in regelmässigen Abständen mit direktionsübergreifenden und strategischen Fragen befasst. Geleitet wird diese Delegation vom Staatschreiber. Die weiteren Mitglieder der Delegation sind die Regierungsrätinnen Beatrice Simon und Evi Allemann. Zudem soll ein neues «Kontaktgremium Digitalisierung Kanton-Gemeinden» den regelmässigen Austausch mit den bernischen Gemeinden sicherstellen. Es soll sich mit Fragen rund um die digitale Verwaltung zwischen dem Kanton und den Gemeinden befassen und innovative Projekte anstossen. Im Kontaktgremium vertreten sind unter anderem die Mitglieder der Regierungsdelegation sowie der Präsident und der Geschäftsführer des Verbandes bernischer Gemeinden. Je nach Thema können gezielt weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer beigezogen werden.
Der Grosse Rat hat diese Strategie mit 130:1 Stimmen zur Kenntnis genommen.
Änderung des Bergregalgesetzes (Nutzung des Untergrunds), 2. Lesung
Das Interesse am Raum unter der Erdoberfläche hat in den letzten Jahren stark zugenommen, sei es zur Energiegewinnung, zum Abbau von Rohstoffen oder zum Deponieren von Materialien. Die Nutzung des öffentlichen Untergrunds war im Kanton Bern bis anhin allerdings nicht klar geregelt. Mit einer Änderung des Bergregalgesetzes sollen dafür klare Regeln geschaffen werden. Wer den Untergrund nutzen will, muss fortan eine Konzession dazu erwerben. Für die Sondernutzung ist sodann eine Abgabe zu entrichten. Der Grosse Rat befürwortete eine dahingehende Ergänzung des Bergregalgesetzes auch in der 2. Lesung.
Projektierungskredit betr. Bildungscampus Burgdorf, TF Bern und Gymnasium
Für die Mehrheit des Grossen Rates inkl. FDP war die Zustimmung zum Kredit eine logische Folge des früheren Standortentscheides zu den Fachhochschulen. 2016 rang sich das Parlament zu einem regionalpolitischen Kompromiss durch: «In Biel soll ein Campus Technik entstehen, die Stadt Bern erhält einen neuen Campus im Weyermannshaus und Burgdorf bekommt die Technische Fachschule». Gegen den Projektierungskredit stellten sich daher nur Grossräte der GLP, welche den Kompromiss über den Haufen werfen wollten. GLP-Sprecher Thomas Brönnimann (Köniz) sprach von einem «faulen» Kompromiss, der einzig regionalpolitisch motiviert sei. Bildungspolitisch sei der Umzug der Technischen Fachschule von Bern nach Burgdorf nicht nachvollziehbar. Eine klare Mehrheit wollte aber nicht mehr auf die lange und mühsam diskutierte Standortfrage zurückkommen.
Völlig unbestritten war im Rat hingegen der Projektierungskredit von 10,5 Millionen für die Sanierung und den Ausbau des Gymnasiums Thun am Standort Schadau. Der heutige Standort Seefeld wird aufgehoben. Das Kantonsparlament verabschiedete den Kredit einstimmig mit Auflagen zu Einsparzielen und der Verwendung von Schweizer Holz.
Motion Amstutz (SVP) betr. besserer Verkehrsführung auf der rechten Thunerseeseite
Ein weiteres Mal war das Verkehrsregime auf der rechten Thunersee-Seite Diskussionsthema. Dies weil Staus am Lauitor und der Hofstettenstrasse ein tägliches Ärgernis sind. Der Grosse Rat überwies einen der Motionspunkte, der generell Massnahmen forderte, zur Prüfung als Postulat an den Regierungsrat. Regierungsrat Christoph Neuhaus zeigte Verständnis für den Unmut, war aber überzeugt, dass sich die Gesamtsituation verbessert habe. Mit einer konkreten Massnahme will er dennoch Hand bieten: Er habe den Kreisoberingenieur Markus Wyss in Absprache mit der Stadt Thun angewiesen, den «altbewährten» Forumsprozess der Planungsphase vom Bypass Thun wieder ins Leben zu rufen und die Verkehrsführung zu prüfen. Dabei wird das Forum durch die Gemeinden vom rechten Thunerseeufer erweitert. In diesem Rahmen sollen die Akteure – gestützt auf «saubere Grundlagen und Fakten» – Optimierungsvorschläge zum heutigen Verkehrsregime unterbreiten.
Überparteiliche Motion von Peter Moser (FDP) betr. Schnelle Berner Bahntangente
Der Grosse Rat überwies mit 134:2 Stimmen eine überparteiliche Motion zur schnellen Berner Bahntangente. Das Projekt für eine Schnelle Berner Bahntangente hat zum Ziel, die Bahnverbindungen auf der Achse zwischen Biel, der Region Bern und Thun deutlich zu verbessern und zu beschleunigen. Dazu soll die bisher nur für den Güterverkehr benutzte Verbindungslinie zwischen Zollikofen und Ostermundigen im Norden der Stadt Bern auch für Personenverkehrszüge geöffnet werden. So können auf der Nord-Süd-Achse zwischen den wichtigen Städten Biel und Thun attraktive und direkte Verbindungen mit hohen Reisezeitgewinnen zwischen 30 und 70 Prozent angeboten werden. Nach dem klaren Entscheid des Grossen Rates fordert die Sektion Bern der Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr (IGöV Bern), die den Vorschlag ausarbeitete, Regierungsrat und Verwaltung auf, rasch einen ersten Schritt umzusetzen. Mit dem Angebotsbeschluss 2022-2025 sollen RegioExpress-Züge in den Spitzenzeiten am Morgen und am Abend zwischen Biel und Thun eingesetzt werden, mit Halt in Lyss, Zollikofen, Ostermundigen, Gümligen und Münsingen. Das Konzept ist in späteren Schritten ausbaubar.
Bereits im Jahr 2008 wurde im Grossen Rat ein ähnlicher Vorstoss behandelt. Der Regierungsrat verwies in seiner Stellungnahme damals auf die bis 2019 verbesserten Anschlüsse im Bahnhof Bern, die die Reisezeit zwischen Biel und Thun verkürzen sollten. Diese sind bis heute nicht realisiert. Angesichts der Überlastung der Strassen im betroffenen Raum wäre eine weitere Verzögerung unverständlich. Mit dem Vorschlag der IGöV Bern werden deutlich bessere Verbindungen insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler geschaffen. Gleichzeitig wird der öffentliche Verkehr konkurrenzfähiger. Das entlastet einerseits die Strassen, andererseits auch den Berner Hauptbahnhof. Die schnelle Berner Bahntangente entspricht der Verkehrs- und Raumordnungsstrategie des Kantons Bern, gemäss der das Verkehrswachstum vornehmlich durch die Bahn übernommen werden soll. Sie stärkt ausserdem die Wirtschaft auf umweltverträgliche Art.
Postulat betr. Meldeverfahren statt Baubewilligungsverfahren (Carlos Reinhard)
Mit einem vom Grossen Rat einstimmig überwiesenen Postulat (Carlos Reinhard) verlangte die FDP vom Regierungsrat, zu prüfen, ob beim Ersatz einer Ölheizung durch ein anderes Heizmedium (Wärmepumpe, Gas, Holzschnitzel usw.) – sofern diese Änderung gegen aussen nicht in Erscheinung tritt – anstelle eines Baubewilligungsverfahrens ein Meldeverfahren Platz greifen könnte. Der Regierungsrat betonte, dass heute in diesem Fall dann eine Baubewilligung einzuholen sei, wenn die Brandsicherheit betroffen sei. Konkret sei das der Fall bei einer Umstellung von Öl auf Holz und Öl auf Gas. Auch der Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe mit Aussenanlagen brauche eine Baubewilligung, weil damit in der Regel Lärmbelästigungen für die Nachbarn verbunden und die Einhaltung der massgebenden Grenzwerte zu prüfen sei. Der Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe, wenn ausserhalb des vorhandenen Gebäudes diese Änderung nicht sichtbar sei, brauche indessen schon heute keine Baubewilligung. Je nach Art der genutzten Wärmequelle bedürften Wärmepumpen aber einer Konzession oder einer Gewässerschutz-Bewilligung des Amtes für Wasser und Abfall. Das sei bei Erdwärmesonden und Wasser/Wasser-Wärmepumpen zum Schutz der Gewässer der Fall. Kurz: Der Regierungsrat wird nun prüfen, ob auf eine Baubewilligungspflicht dann verzichtet (oder auf ein Meldeverfahren umgestellt) werden könnte, wenn deren Begründung bloss die Brandsicherheit betreffe bzw. betraf. Möglicherweise ist es auch nicht mehr nötig, die Brandsicherheit speziell zu beurteilen.
Bericht über die bauliche Entwicklung des Inselareals und der medizinischen Fakultät und Projektierungskredit betr. Neubau Forschungs- und Ausbildungszentrum Medizin
Das auf dem Inselareal geplante Forschungs- und Ausbildungszentrum Medizin wird zügig weiterverfolgt. Der Grosse Rat bewilligte für das ambitiöse Vorhaben einen Projektierungskredit von 28.5 Millionen Franken. Vorgängig liess er sich über die Strategie und den Planungsstand zur baulichen Entwicklung des Inselareals und der medizinischen Fakultät der Universität Bern orientieren. Im Bericht, welchen der Rat einstimmig zur Kenntnis nahm, wurden die vielfältigen Planungsvorhaben auf dem Inselareal und die Konzentration der medizinischen Fakultät erstmalig im Überblick dargestellt. Erarbeitet wurde das Dokument in enger Abstimmung mit der Inselgruppe und der Universität. Die Kosten des Forschungs- und Ausbildungszentrum Medizin werden gesamthaft auf rund 340 Millionen Franken geschätzt. Ein Ausführungskredit soll 2023 folgen. Der Baustart ist für 2024 und die Inbetriebnahme für 2029 geplant. In drei Planungserklärungen hat der Grosse Rat vorsichtshalber seine Vorbehalte in Bezug auf die Finanzierbarkeit aller im Bericht erwähnten Vorhaben zum Ausdruck gebracht und einen ergänzenden Bericht zur baulichen Entwicklung der gesamten Universität gefordert.
Kantonsbeiträge an private Gymnasien
Der Grosse Rat sprach sich mit deutlichem Mahr für die Staatsbeiträge 2020 bis 2023 an die drei privaten Gymnasien Freies Gymnasium Bern, Campus Muristalden AG und NMS Bern aus. Für die Vierjahresperiode erhalten die drei Schulen hinsichtlich der Schülerbeiträge ein Kostendach von insgesamt rund 39,6 Millionen Franken.
Motionen zur Sicherung des BFH-Standortes Burgdorf
Verschiedene Motionen (auch eine seitens der FDP) verlangten, dass der Regierungsrat trotz gegenteiligen Aussagen (Drohgebärde im Zusammenhang mit dem gescheiterten Investitionsfonds) am Bildungscampus Burgdorf (siehe obige Ausführungen zum entsprechenden Projektierungskredit) festhält. Nachdem sich der Grosse Rat auf eine Motion konzentrierte (die gleichlautenden wurden aus Effizienzgründen zurückgezogen) überwies er diese mit grossem Mehr.
Steuergesetzrevision 2021, 1. Lesung
Worum es geht
Im Zentrum der Steuergesetzrevision steht die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Mit der STAF sollen bisherige Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen (Statusgesellschaften) aufgehoben werden. Im Gegenzug stehen Ersatzmassnahmen zur Verfügung. Wie andere Kantone möchte der Kanton Bern den erhaltenen Handlungsspielraum nutzen und die STAF-Ersatzmassnahmen so wirkungsvoll wie möglich ausgestalten. Im Vordergrund stehen dabei die Patentbox, die es ermöglicht, Erträge aus Patenten reduziert zu besteuern, sowie der höhere Abzug für Forschung und Entwicklung. Beide Instrumente stehen allen Unternehmen offen und sollen im Kanton Bern Innovationen fördern. Weiter soll im Rahmen der STAF auch der Tarif für die Kapitalsteuer reduziert werden. Diese Ersatzmassnahmen sollen ab 2020, das heisst rückwirkend, in Kraft gesetzt werden (auf diesen Zeitpunkt hin sind auch die teils zwingenden Bundesbestimmungen anwendbar). Verzichtet werden soll hingegen auf eine Anpassung der Gewinnsteuertarife.
Mit der Steuergesetzrevision 2021 soll sodann die Möglichkeit geschaffen werden, die kantonale Steueranlage und die Steueranlagen der Gemeinden für die natürlichen und juristischen Personen im Rahmen einer Bandbreite von 20% unterschiedlich hoch festzusetzen. Dadurch können natürliche und juristische Personen mit einer Senkung (oder Erhöhung) der jeweiligen Steueranlage gezielt entlastet (bzw. belastet) werden. Von dieser neuen Möglichkeit will der Regierungsrat auf die Steuerjahre 2021 und 2022 hin Gebrauch machen. Er will dem Grossen Rat in separaten Geschäften Senkungen der kantonalen Steueranlage für die natürlichen und die juristischen Personen vorschlagen.
Die geplanten Steuersenkungen führen ab 2022 zu Mindereinnahmen von lediglich 89 Mio. Franken im Jahr. Nachstehende Übersicht zeigt die wesentlichen Elemente des «Paketes»:

Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rates ausserdem, zwei der drei von der Finanzkommission gestellten Abänderungsanträge zu unterstützen. Eine Differenz schaffte er beim maximalen Abzug für Drittbetreuungskosten von Kindern. Er beantragt dem Grossen Rat, (wie die FDP) den Betrag auf 16’000 Franken festzusetzen. Die Finanzkommission wollte den Abzug auf 12’000 Franken begrenzen. Heute beträgt die Summe 8’000 Franken. Einverstanden war der Regierungsrat hingegen damit (= FiKo-Anträge zu Art. 56 und 182), dass im Steuergesetz eine Delegationsnorm verankert wird, mit welcher der Grosse Rat via Dekret einen Ziel-Medianwert für die amtliche Bewertung bestimmen kann. Damit könnte die allgemeine Neubewertung der Grundstücke und Wasserkräfte wie vorgesehen im Jahr 2020 umgesetzt werden. Schliesslich waren sich Kommission und Regierungsrat einig, dass bei der Festlegung der amtlichen Werte auch die bestehende Belastung durch die Liegenschaftssteuer mitberücksichtigt werden soll.
Die Linke wollte die Festlegung des Medians für die amtliche Bewertung dem Regierungsrat überlassen, die Differenzierung der Steueranlage nur bei Firmen im Sinne einer Erhöhung vom 20% zulassen und die Dividendenbesteuerung auf 70% (anstatt 50%) festlegen. Sie ist mit ihren Anträgen in der FiKo ebenso unterlegen wie im Grossen Rat.
Die Haltung der FDP
Punkto Besteuerung der juristischen Personen besteht im Kanton Bern klar der dringendste Handlungsbedarf. Die Ablehnung der Steuergesetzrevision 2019 am 25. November 2018 durch das Berner Volk hat die Situation noch verschärft. Bei zunehmender Mobilität von Arbeit und Kapital ist die Steuerbelastung der Firmen ein gewichtiges Kriterium für deren Standortwahl. Einst war der Kanton Bern im interkantonalen Vergleich recht gut positioniert (z.B. 2005: Rang 7). Er konnte von der (in letzter Konsequenz bedauerlichen) Tatsache profitieren, dass ihm wegen schwacher Wirtschaftskraft eine niedrige Steuerbelastung der juristischen Personen wenig „kostete“. Als Folge von Steuersenkungsmassnahmen in den allermeisten Kantonen seit 2006 hat Bern seine vorteilhafte Stellung leider verloren. Zahlreiche Kantone trimmen sich nun mit Blick auf die Umsetzung STAF bzw. den Verlust der Privilegierung der Statusgesellschaften fit. Die Konkurrenzsituation verschärft sich damit zu Lasten des Kantons Bern zusätzlich. Bern wird daher spätestens ab 2021 mit Abstand auf dem letzten Rang landen.
Die abgelehnte Steuergesetzrevision 2019 sah eine schrittweise Senkung des Gewinnsteuertarifs für juristische Personen vor. Aus Rücksicht auf den negativen Volksentscheid und die Kritik aus einzelnen Gemeinden wird in der Steuergesetzrevision 2021 darauf verzichtet, den Gewinnsteuertarif zu senken. Allerdings sollen im Rahmen einer kantonalen Anlagesenkung per 2021 alle Firmen im Umfang von insgesamt 40 Mio. Franken entlastet werden, was eine Gewinnsteuersenkung von ca. 1 Prozent bedeutet. Immerhin sollen mit der gleichen Revision und dies rückwirkend per 2020 eine Patentbox und ein F+E-Über-Abzug im maximal möglichen Umfang eingeführt werden sowie eine spürbare Kapitalsteuersenkung stattfinden. Letztere Massnahmen sind zu begrüssen. Es kann davon eine Förderung der Innovation im Kanton Bern erwartet werden.
Die rasche und rückwirkende Umsetzung der STAF-Instrumente inkl. Senkung der Kapitalsteuern ist für den Wirtschaftsstandort Kanton Bern äusserst wichtig. Dies weil der Wegfall der Privilegierung der Statusgesellschaften (in Bern rund 1’200 an der Zahl) per 2020 ohne Ersatzmassnahmen zu grossen Rechtsunsicherheiten (Zwischenjahr 2020) und letztlich zu Wegzügen führen würde. Auch wird ab 2020 der interkantonale Steuerwettbewerb verschärft, weil verschiedene Kantone in der Umsetzung der STAF-Massnahmen weiter fortgeschritten sind als der Kanton Bern.
Die leidige Tatsache, dass die Gesetzesrevision insgesamt nur ungenügende Steuerentlastungen bringt, reduziert immerhin die Wahrscheinlichkeit eines Referendums und ermöglicht die notwendige, rasche Inkraftsetzung der vorgenannten Ersatzmassnahmen. Auch deshalb, weil sehr viele KMUs als Folge der niedrigen ersten Gewinnsteuer-Tarifstufe schon heute massvoll besteuert werden und weil mit einer künftigen Anlagesenkung zusätzliche Schritte unternommen werden können und müssen, beurteilt die FDP die vorliegende Steuergesetzrevision 2021 als noch knapp akzeptabel.
Um keine Unternehmen im Steuerwettbewerb zu verlieren (vom Gewinn von Neuzuzügern kann wohl vorläufig kaum gesprochen werden) ist eine weitergehende Senkung der Gewinnsteuerbelastung in Bälde unbedingt notwendig.
Auch im Bereich der natürlichen Personen herrscht dringender Handlungsbedarf, da sich der Kanton Bern im interkantonalen Vergleich nun auf Rang 23 befindet. Durch die Streichung der Berufskostenpauschale, die Begrenzung des Pendlerabzugs, die Erhöhung der Eigenmietwerte und die Anpassung der amtlichen Werte der Grundstücke mit Folgen für die Vermögens- und die Liegenschaftssteuern per 2020 wurde und wird die Situation noch verschärft. Die geplante Senkung der kantonalen Steueranlage per 2021 und 2022 als Kompensation der Erhöhung der amtlichen Werte und der Motorfahrzeugsteuern im Umfang von insgesamt rund 70 Mio. Franken ist ungenügend.
Die bisherige Steuerstrategie des Kantons Bern ist nach der Ablehnung der Steuergesetzrevision 2019 Makulatur geworden und bedürfte einer Neuformulierung. Die Regierung meidet nun aber jegliche Aussagen darüber, wie und wann sie den klaren Standortnachteil des Kantons Bern im Steuerbereich korrigieren will. Die aktuelle Politik scheint sich lieber ausschliesslich auf das Tagesgeschäft (Steuergesetzrevision 2021) zu richten. Ausserdem reduziert sich die Handlungsbereitschaft auf Massnahmen, welche durch Mehreinnahmen des Staates kompensiert werden können (das Unwort dazu heisst «Gegenfinanzierung»).
Die Ergebnisse im Grossen Rat, 1. Lesung
Der Grosse Rat stimmte der Vorlage in der Version der FDP (mit einem Drittbetreuungsabzug von CHF 16’000.–) mit 90:49 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. Abgelehnt wurde die Vorlage von der SP und einer klaren Mehrheit der Grünen und der EVP. Es ist bedauerlich, dass im Kanton Bern im Unterschied zu vielen anderen Kantonen die Linke bei jeder Steuervorlage, auch wenn sie noch so bescheiden ist, Fundamentalopposition betreibt und nicht bereit ist, für die Gestaltung der Standortbedingungen für Unternehmen Mitverantwortung zu tragen.
Voranschlag 2020 sowie Aufgaben-/Finanzplan 2021 – 2023
Der Voranschlag 2020 und der Aufgaben-/Finanzplan 2021-2023 weisen folgende Eckwerte auf:

Der Voranschlag weist einen Überschuss in der Erfolgsrechnung von 217 Mio. Franken und einen positiven Finanzierungssaldo von 160 Mio. Franken aus. Während in den Finanzplanjahren 2021- 2023 die Überschüsse in der Erfolgsrechnung – wenn auch mit sinkender Tendenz – weitergehen, fällt der Finanzierungssaldo in den Jahren 2022 und 2023 in den negativen Bereich. Der Grund dafür liegt vor allem in der Erhöhung der Nettoinvestitionen. Diese werden nicht zuletzt als Folge einer überwiesenen Finanzmotion von 2020 bis 2023 von 446 Mio. auf 579 Mio. Franken ansteigen. In der Herbstsession 2019 lehnte der Grosse Rat den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben ab. Deshalb stellt sich die Frage, welche alternativen Massnahmen in Frage kommen. Dazu hat der Regierungsrat einen Dialog zwischen einer Delegation des Regierungsrates und den Kommissionspräsidien der BAK und der FiKo ins Leben gerufen. Es ist ja kaum von der Hand zu weisen, dass in der bisherigen Planung der gesamtkantonalen Investitionen Optimierungsbedarf besteht.
Die FiKo hatte dazu zwei Planungserklärungen (die vom Grossen Rat gutgeheissen wurden) eingereicht. Einerseits sollen die Koordination verbessert sowie Priorisierungen ermöglicht werden. Zudem soll die Regierung die strategische Führung stärker wahrnehmen. Andererseits ist die Planung so zu optimieren, dass die eingestellten Mittel auch tatsächlich ausgeschöpft werden können. Die FiKo und ebenso der Grosse Rat unterstützten ausserdem die vom Regierungsrat beschlossenen lohnrelevanten Anpassungen wie die Erhöhung der Gehaltsklasse für die Lehrpersonen der Volksschule, den Ausgleich der Teuerung sowie die Anpassungen der Pikett- und Nachtzulagen. Beim Personalbestand stellte die FiKo fest, dass die Umsetzung der Planungserklärung Brönnimann auf Kurs ist. Gleichzeitig schafft der Regierungsrat jedoch neue Stellen. Die FiKo kritisierte dieses widersprüchliche Vorgehen. Sie forderte den Regierungsrat mit einer weiteren Planungserklärung auf, den Personalabbau gemäss den überwiesenen Vorstössen und Planungserklärungen integral umzusetzen. Davon ausgenommen sollen einzig haushaltsneutrale Stellen werden und Stellen, deren Schaffung der Grosse Rat gebilligt hat. Die FDP setzt hier noch nach, und brachte erfolgreich einen Antrag durch, mit welchem diese zusätzlichen Stellen bereits im Voranschlag gestrichen wurden.
Der Grosse Rat verabschiedete den Voranschlag und genehmigte den AFP inkl. Planungserklärungen jeweils mit grossem Mehr.
Feuerschutz- und Feuerwehrschutzgesetz, 1. Lesung
Auch im Kanton Bern gehört das Kaminfeger-Monopol bald der Vergangenheit an. Das hat der Grosse Rat mit 107 zu 28 Stimmen entschieden. Die feste Gebietsaufteilung für Kaminfeger wird durch ein Konzessionsmodell ohne Tarifbindung ersetzt. Neu sind Einsätze im ganzen Kantonsgebiet möglich.
In den vergangenen Jahren hat sich der Beruf des Kaminfegers stark verändert. Heizungsanlagen sind technisch optimiert worden. Zudem werden immer häufiger Heizungen ohne Feuerung wie Solaranlagen und Wärmepumpen verwendet. Damit gibt es im einzelnen Kaminfegerkreis immer weniger Arbeit.
Mit der Liberalisierung soll das Kaminfeger-Gewerbe mehr Spielraum erhalten, um auf individuelle Kundenbedürfnisse einzugehen. Voraussetzung für eine Konzession bleibt das eidgenössische Kaminfegermeisterdiplom. Aufsichtsbehörde ist weiterhin die Gebäudeversicherung Bern (GVB). Gemäss dem neuen Modell sind künftig die Gebäudeeigentümer dafür verantwortlich, eine Firma ihrer Wahl mit der Reinigung und Kontrolle der Heizungsanlage zu beauftragen. Fixe Preise gibt es nicht mehr.
Die Vorlage war nicht unumstritten. Kritiker befürchteten unter anderem, dass es in abgelegenen Gegenden künftig an Kaminfegern mangeln und die Tarife steigen könnten. Ein Rückweisungsantrag der SP, welche das Monopol beibehalten wollte, scheiterte – trotz der Unterstützung durch eine Handvoll SVP-Politiker – mit 102 zu 43 Stimmen klar.
Noch nicht erfüllt ist eine weitere Forderung des Grossen Rates – das Parlament hat sich mit der Überweisung einer FDP-Motion auch die Aufhebung der doppelten Feuerungskontrolle gewünscht. Dafür braucht es aber eine Regelung im Lufthygienegesetz.
Postulat der FDP betr. «Hilfe beim Gipfeli Gate oder bei vergleichbaren Fällen»
Gipfeli für alle gab es am zweiten Sessions-Donnerstag im Berner Rathaus: Die FDP verteilte 160 Gipfeli, die sie bei der Bäckerei Aegerter in Wabern geordert hatte. Parteipräsident Pierre-Yves Grivel wollte das Kantonsparlament damit auf sein (von den Jungfreisinnigen initiiertes) Postulat einstimmen, das sich um den «Gipfeli Gate» am Gurtenfestival 2019 dreht. Der Bäckerei Aegerter war es aus juristischen Gründen vorübergehend nicht mehr möglich gewesen, am frühen Morgen hungrige Festival-Heimkehrer zu bedienen. Ideal wäre aus Sicht der FDP gewesen, wenn der Vorstoss morgens um 9 Uhr besprochen worden wäre. Dann hätten die Parlamentarier zur Diskussion ein schmackhaftes Gipfeli verspeisen können. Die Einheit der Materie in Kopf und Bauch wäre somit gewährleistet gewesen. Doch erstens verzögerte sich die Beratung bis kurz vor dem Mittag. Und zweitens lehnte der Grossratspräsident Hannes Zaugg-Graf (GLP) einen Verzehr der Gipfeli im Parlamentsaal ab – wegen der «Brösmeli».
So musste Grivel die Backware in der Rathaushalle deponieren, wo sich die Grossratsmitglieder nach der Vormittagssitzung quasi zum Zmittag bedienen konnten.
Als die Debatte zum Thema dann doch noch über die Bühne ging, bedankten sich die Fraktionssprecher artig für die Gipfeli und überwiesen das Postulat, das darauf abzielt, das sich im Kanton Bern nie wieder ein «Gipfeli Gate» zutragen darf.
Mit Stichentscheid des Präsidenten schrieben sie das Postulat aber sogleich als erfüllt ab: Handlungsbedarf gebe es keinen, befand die Ratsmehrheit. Die Bäckerei habe sich einfach bei der falschen Behörde um die Bewilligung für den nächtlichen Gipfeli-Verkauf bemüht. Ein Skandal sei das Ganze also nicht, sagte Volkswirtschaftsdirektor Christoph Ammann (SP). Andernfalls wäre es wohl angebracht, ein Impeachment gegen ihn als obersten Verantwortlichen anzustreben, führte er augenzwinkernd hinzu.
Aus der Sicht des Schreibenden ist beizufügen, dass sich die liberale Praxis beim nächsten Gurtenfestival bestätigen muss. Andernfalls wird der Vorstoss dann erneut und diesmal ohne Augenzwinkern eingereicht.
Motion der FDP (Haas/Saxer) betr. Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
Mit einer Motion der FDP wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Grossen Rat eine Änderung des Handels- und Gewerbegesetzes mit folgendem Inhalt vorzulegen:
- Die «generellen Ladenöffnungszeiten» sind so anzupassen, dass der Ladenschluss an Samstagen erst um 18.00 Uhr (bisher 17.00 Uhr) erfolgen muss.
- Den so genannten «anderen Verkaufsgeschäften» sind vier Sonntagsverkäufe (bisher zwei) im Jahr zu erlauben.
Die Motion wurde mit 83:53 Stimmen deutlich überwiesen. Unterstützt wurde das Vorhaben von SVP, BDP, GLP und Vereinzelten aus anderen Parteien.
Motion David Stämpfli (SP) betr. mehr Gemeindeautonomie bei gastgewerblichen Verfahren
Wer seit mehreren Legislaturen im Grossen Rat politisiert, erlebt sehr oft ein Déjà-vu: Alte Vorstösse werden in Recycling-Manier neu geschrieben und als Innovation eingereicht. Weil auch das Personal bei den Medien häufig wechselt und die Datenbanken aus Zeitgründen nicht konsultiert werden, dient das Vorhaben meist trotzdem der Profilierung des Urhebers. So forderte David Stampfli (SP, Bern) mehr Gemeindeautonomie, vor allem für die Städte, bei der Erteilung von Bewilligungen im Gastgewerbe (namentlich Überzeitbewilligungen); ein Anliegen, das der Grosse Rat bereits 2013 diskutiert hatte. Der Regierungsrat und auch die Regierungsstatthalter lehnten die Forderung klar ab. Der FDP-Fraktionssprecher, Andreas Hegg, sah es im Namen der Fraktionsmehrheit ebenfalls so und verteidigte die Arbeit der Statthalter. Er warnte davor, dass eine Liberalisierung der Bewilligungen zu einem Entscheidungschaos führen könne. Gastrounternehmer könnten Druck ausüben, indem sie auf die liberale Praxis von Nachbargemeinden verwiesen oder gar persönliche Beziehungen zu Gemeindebehörden spielen liessen. Die Statthalter aber hätten die nötige «Flughöhe», um die Gleichbehandlung in Gastrofragen zu gewährleisten.
Aus der Sicht des Schreibenden hätte sich auch bei einer Unterstützung der Motion entgegen den illusionären Vorstellungen der Motionäre materiell nichts geändert, weil ausschliesslich kantonales Recht angewendet werden muss und sich auch die Gemeinden nicht um dessen Inhalt hätten foutieren können bzw. eine liberale Praxis der ersten Instanz einfach zu mehr Beschwerden geführt hätte. Der Grosse Rat lehnte alsdann die Motion mit 86:52 Nein-Stimmen klar ab.
Einführungsgesetz zum Ausländer- Integrationsgesetz sowie Asylgesetz; 2. Lesung
Im Rahmen der 2. Lesung des Gesetzes wurde vor allem die Frage diskutiert, ob und inwieweit abgewiesene junge Flüchtlinge eine angefangene Berufslehre beenden dürfen. Die emotional geführte Diskussion entfernte sich zunehmend vom Rahmen, welcher das ausschliesslich anwendbare Bundesrecht für solche Fragen setzt. Die entsprechenden und zutreffenden Ausführungen unseres Polizeidirektors und dessen Hinweis, es gehe vorliegend bloss um ein Einführungsgesetz hinsichtlich Bundesrecht, verhallten im Saal weitgehend ungehört. «Denn was nicht sein kann, darf nicht sein» hätte Morgenstern hier angeführt. Und so kam es, wie es kommen musste: Der Grosse Rat schrieb – nachdem einige Fantasie-Anträge doch noch zurückgezogen wurden – eine zahnlose Härtefallregelung mit 90 zu 52 Stimmen bei 5 Enthaltungen ins Gesetz. Demnach werden die Kantonsbehörden verpflichtet, den Spielraum der bundesrechtlichen Vorgaben aktiv auszuschöpfen und beim Bund für die Betroffenen entsprechende Anträge einzureichen (was sie schon seit Jahren – mit durchzogener Gutheissungs-Quote – machen). Medial stand schliesslich unser Polizeidirektor mit abgesägten Hosen da, weil ihm der Grosse Rat quasi erfolgreich die Postordnung durchgegeben hatte. Allerdings konnte man weit und breit keine Säge erkennen …
Änderung des Notariatsgesetzes (Bemessung der Gebühren), 1. Lesung
In ihrer Vorlage an den Grossen Rat schlug die Regierung vor, dass die Notariatsgebühren künftig ausschliesslich nach Zeitaufwand berechnet werden. Das stiess auf breiten Widerstand, nicht zuletzt auch in der vorberatenden Justizkommission. Sie befürchtete unter anderem eine Schwächung der Notariate auf dem Land, weil es dort weniger zu verdienen gäbe. Die Kommission erarbeitete schliesslich einen Mittelweg (danke Christoph Zimmerli!) wonach nur ein Teil der Gebühren nach Zeitaufwand berechnet wird. Im Übrigen soll ein gestaffelter Rahmentarif gelten. Massgeblich soll der Zeitaufwand zum Beispiel für Eheverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge oder Beglaubigungen sein. Bei Geschäften mit Geschäftswert – häufig Immobilien- und Landverträge – soll weiterhin ein gestaffelter Rahmentarif gelten. Zudem ist ein Sozialtarif für Bedürftige vorgesehen.
Im Grossen Rat kam der Kompromiss der Kommission gut an und wurden von den meisten Fraktionen (inkl. FDP) positiv gewürdigt. Auf verlorenem Posten stand die GLP, welche Rückweisung beantragte und im allerletzten Augenblick noch eine Fülle von Anträgen stellte, die ihr Kommissionsmitglied offensichtlich verschlafen hatte. Die GLP verlangte eine deutlich weitergehende Liberalisierung. Der Rat lehnte deren Rückweisungsantrag mit 115 zu 27 Stimmen klar ab und verabschiedete die Vorlage in erster Lesung mit 116:0 Stimmen bei 14 Enthaltungen.